Merkblatt zum Sperrmüll

Sperrmüll sind alle für den Besitzer nicht mehr gebrauchsfähigen, sperrigen Teile aus Privathaushalten, die wegen ihrer Größe nicht in den Restmüllbehälter passen. Durch die Bereitstellung dieser Teile zeigt der Besitzer an, dass er sich dieser Teile entledigen will. An der Sperrmüllsammlung dürfen nur Privathaushalte teilnehmen, deren Grundstücke an der städtischen Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Zum Sperrmüll gehören:

  • Brennbare Gegenstände: Bettgestelle und Bettroste aus Holz, Koffer, Leitern, Matratzen, Polstermöbel, Regalsysteme, Schränke, Stühle, Tische, Teppiche und Teppichboden

  • Metallgegenstände: Bettroste, Bügelbretter, Kinderwagengestelle, Fahrräder, Herde (Gas, Kohle), Leitern, Ölradiatoren (ohne Öl, das als Problemstoff zum Umweltmobil gehört), Regale, Schränke, Stühle, Tische, Wäscheständer

  • Elektronikschrott (groß): Bildschirme wie Fernseher und Computermonitore, Elektroherde, Mikrowellen, Elektrorasenmäher, Gefrier- und Kühlschränke, Spülmaschinen, Staubsauger, Trockner, Waschmaschinen.

Die Erfassung von Sperrmüll erfolgt auf Bestellung. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis 6:45 Uhr am Grundstück, auf keinen Fall auf Privatgelände oder öffentlichen Grünflächen, bereitgestellt sein.

Sperrmüll kann außerdem zusammen mit Bauabfällen (ohne Bauschutt) gegen Bezahlung in kleinen Mengen mit einem Pkw, mit einem Pkw mit Anhänger oder einem Kleinbus bis 2,8 Tonnen zu einer der drei Annahmestellen, den Wertstoffhöfen (siehe zugeordnete Adressen), gebracht werden.

Jeder Haushalt kann kostenlos zweimal pro Jahr Sperrmüll zur Abholung anmelden. Die Anmeldung geht ganz einfach mit den Postkarten, die dem Abfallkalender beigefügt sind. Wer Sperrmüll abzutransportieren hat, schickt eine dieser Karten mit der Angabe seiner Adresse und der Anzahl der Gegenstände an den AWS.
 

 

Quelle: http://www.stuttgart.de/item/show/7420