Der WEG-Verwaltung liegt in erster Linie, neben der Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag, das Wohnungseigentumsgesetz zugrunde, nach dem das gemeinschaftliche Eigentum durch die Hausverwaltung betreut wird.
Zudem kommt es neben der fachlichen Kompetenz aber auch auf das Fingerspitzengefühl und die soziale Kompetenz des einzelnen Verwalters an, um einen Ausgleich der Interessen aller Eigentümer, egal ob Eigennutzer oder Kapitalanleger, zu erzielen.
Hier gilt es ausreichend zu informieren und zu beraten, um aus wirtschaftlicher und gebäudeerhaltender Sicht in den Eigentümerversammlungen optimale Entscheidungen und Beschlüsse herbeizuführen, auf deren Grundlage der Verwalter handeln kann.
Neben der guten Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten sind der Kontakt mit den Eigentümern sowie Begehungen zur Feststellung des baulichen Zustands der Immobilie unerlässlich.
Um dies zu gewährleisten, werden die von uns verwalteten Immobilien jeweils von einem zuständigen Verwalter betreut, der über die erforderliche fachliche und soziale Kompetenz verfügt und als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. In Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern aus dem Bereich der Assistenz und der Buchhaltung hat er jederzeit Einblicke in alle Belange, das jeweilige Objekt betreffend.
Im Mittelpunkt der WEG-Verwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Immobilie die kundennahe Verwaltung und eine transparente Abrechnungserstellung.
Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die wir im allgemeinen Teil der Geschäftsfelder beschrieben haben, zählen folgende Leistungen speziell zur WEG-Verwaltung.