WEG-Verwaltung

Der WEG-Verwaltung liegt in erster Linie, neben der Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag, das Wohnungseigentumsgesetz zugrunde, nach dem das gemeinschaftliche Eigentum durch die Hausverwaltung betreut wird.
Zudem kommt es neben der fachlichen Kompetenz aber auch auf das Fingerspitzengefühl und die soziale Kompetenz des einzelnen Verwalters an, um einen Ausgleich der Interessen aller Eigentümer, egal ob Eigennutzer oder Kapitalanleger, zu erzielen.
Hier gilt es ausreichend zu informieren und zu beraten, um aus wirtschaftlicher und gebäudeerhaltender Sicht in den Eigentümerversammlungen optimale Entscheidungen und Beschlüsse herbeizuführen, auf deren Grundlage der Verwalter handeln kann.

Neben der guten Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten sind der Kontakt mit den Eigentümern sowie Begehungen zur Feststellung des baulichen Zustands der Immobilie unerlässlich.

Um dies zu gewährleisten, werden die von uns verwalteten Immobilien jeweils von einem zuständigen Verwalter betreut, der über die erforderliche fachliche und soziale Kompetenz verfügt und als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. In Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern aus dem Bereich der Assistenz und der Buchhaltung hat er jederzeit Einblicke in alle Belange, das jeweilige Objekt betreffend.

Im Mittelpunkt der WEG-Verwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Immobilie die kundennahe Verwaltung und eine transparente Abrechnungserstellung.

Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die wir im allgemeinen Teil der Geschäftsfelder beschrieben haben, zählen folgende Leistungen speziell zur WEG-Verwaltung.

  • ordnungsgemäße und transparente Buchhaltung; die Buchhaltung erfolgt tagesaktuell über unsere Buchhaltungssoftware
  • Überprüfung, Bezahlung und Verbuchung von Rechnungen
  • Zeitnahes Mahnwesen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
  • Einrichtung eines auf die WEG lautenden Bankkontos zur Verrechnung eingehender Rechnungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung;
  • Erstellung einer Einzel- und Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten mit der Differenzierung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
  • Erstellung der Übersicht der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG
  • Erstellung eines Einzel- und Gesamtwirtschaftsplans über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres
  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
  • Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten
  • Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
  • und Durchführung von Eigentümerversammlungen (ordentliche sowie außerordentliche)